Fast regelmäßig stehen erhebliche Anpassungen des Beitrages für die private Krankenversicherung ins Haus. Die Versicherer begründen dies mit beträchtlichen Kostensteigerungen. Ein erheblicher Teil der Erhöhungen dürfte aber mittlerweile auch der extremen Niedrigzinsphase geschuldet sein. Die Altersrückstellungen müssen deshalb erheblich aufgefüllt werden, weil die Unternehmen bisher mit Zinserträgen kalkuliert haben, die derart wahrscheinlich nicht eintreten. Beide Faktoren geben Anlass zur Sorge. Die zukünftige Entwicklung ist schwer zu bestimmen.
Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse
Ein Bausparer schließt in den 90er Jahren einen Bausparvertrag ab. Vor
einigen Jahren beendet er aber die regelmäßigen
Zahlungen. Auf diesen
Vertrag erfolgt eine jährliche Gesamtverzinsung des Guthabens von etwa 5
%. Angesichts der
niedrigen Guthabenzinsen, die derzeit gelten, ein kostbarer
„Renditeschatz“. Doch der Bausparer erhält eine Kündigung
des Vertrages
unter Geltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Ist dies überhaupt rechtens?
Umgekehrt können
schließlich Darlehensnehmer einer Baufinanzierung auch
nicht den Vertrag mit dem Kreditinstitut mit der Argumentation
beenden,
die einst vereinbarten 4,8 % Darlehenszinsen p.a. seien zu hoch, im Augenblick
erhalte man schon ein Darlehen
bei 1,9 %. Nur schallendes Gelächter,
Spott und Hohn wäre die Reaktion hierauf oder aber eine
stattliche Vorfälligkeitsvergütung.